Ausbildung Pflegefachfrau/Pflegefachmann/Pflegefachperson (gem. PflBG und PflAPrV)
| Ausbildungsbeginn |
01. September jeden Jahres Ggf. auch Start im Frühjahr möglich (richtet sich nach Teilnehmer*innen-Anzahl) |
| Ausbildungsdauer |
3 Jahre (verkürzte Ausbildung nach Auflagen möglich, Klärung der Voraussetzungen im Gespräch) |
| Anteil Theorie / Praxis |
Mind. 2100 Stunden theoretischer und praktischer Unterricht Mind. 2500 Stunden praktische Ausbildung in stationären, teilstationären oder auch ambulanten Einrichtungen |
| Zugangsvoraussetzungen |
Bei Personen ohne deutsche Staatsangehörigkeit benötigen wir zudem:
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| Tätigkeiten in der Ausbildung |
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| Perspektiven nach der Ausbildung |
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Hinweis: Wir bieten die Kenntnisprüfung nach § 45 PflAPrV an. Nehmen Sie bei Interesse gerne Kontakt zu uns auf.
Hier finden Sie weitere Informationen zu dem Beruf und der Ausbildung: https://www.pflegeausbildung.net/