Ausbildung zur Pflegefachfrau / zum Pflegefachmann
Als Pflegefachfrau / als Pflegefachmann können Sie sowohl in Krankenhäusern, stationären Pflegeeinrichtungen sowie bei ambulanten Pflegediensten tätig werden.
Das Ausbildungsziel ist die Vermittlung der erforderlichen Kenntnisse für die selbstständige, umfassende und prozessorientierte Pflege von Menschen aller Alterstufen in akuten und dauerhaft stationären sowie ambulanten Pflegesituationen. Pflege im Sinne des Pflegeberufegesetzes umfasst präventive, kurative, rehabilitative, palliative und sozialpflegerische Maßnahmen zur Erhaltung, Förderung, Wiedererlangung oder Verbesserung der physischen und psychischen Situation der zu pflegenden Menschen, ihre Beratung sowie Begleitung in allen Lebensphasen und die Begleitung Sterbender (vgl. PflBG, § 5 Absatz 1 und 2).
Ausbildungsbeginn ist jeweils der 1. September.
Zu den Rahmenbedingungen informieren Sie sich bitte auf diesen Internetseiten:
Bundesministerium für Gesundheit: "Die neue Pflegeausbildung und das Pflegegesetz" auf Youtube
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Informationen zu Voraussetzungen, Vergütung, Umschulung, Bewerbung... auf Internetpräsenz des Ministeriums
Stiftung Warentest: Beitrag zur Förderung Beruflicher Bildung "Diese Fördermittel gibt´s für Wissensdurstige" auf Internetpräsenz der Stiftung