Das Konzept der Wohngruppen

Die Gesamtkosten setzen sich aus verschiedenen Anteilen zusammen:

1. Die Miete

Jeder Mieter schließt einen Mietvertrag ab. In ihm sind die Fläche des persönlichen Zimmers (incl. Naßzelle) und die gemeinschaftlich genutzten Flächen aufgeführt. Die Gesamtmiete errechnet sich aus der Quadratmeterzahl des gemieteten Zimmers und einem Achtel (Wohngruppe 1) bzw. einem Zwölftel (Wohngruppe 2) der Quadratmeterzahl der Gemeinschaftsflächen. Die exakte Kaltmiete finden Sie auf den Seiten der jeweiligen Wohngruppe.

Diese Kosten sind wohngeldfähig.

2. Die Betriebskosten

Jeder Mieter zahlt eine Vorauszahlung für die umlagefähigen Betriebskosten (Heizung, Wasser, Abwasser ua.). Diese werden nach nach den gesetzlichen Regelungen am Ende eines Jahres entsprechend des jeweiligen Verbrauches abgerechnet und betragen zur Zeit monatlich 2,50 Euro pro Quadratmeter.

Jede Wohnung verfügt über die gesetzlich vorgeschriebenen Wärmemesszähler sowie Wasseruhren, um den Verbrauch genau zu erfassen.

In der Wahl des Stromlieferanten ist jeder Mieter frei, der persönliche Verbrauch wird unmittelbar mit dem beauftragten Stromlieferanten abgerechnet. Strom und Heizkosten für die gemeinsam genutzten Räume der Wohngruppe werden anteilig berechnet und sind bereits Bestandteil der monatlichen Betriebskostenvorauszahlungen.

3. Schönheitsreparaturkosten

Jedes Zimmer wird durch den Vermieter in den gesetzlich vorgeschriebenen Fristen malermäßig instand gesetzt. Dafür entrichtet jeder Mieter einen Schönheitsreparaturpauschale

4. Gemeinschaftspauschale

Die Wohngruppe unterhält in den Gemeinschaftsräumen gemeinsam genutztes Eigentum (Küche, Geschirr, Möbel ua.). Zum regelmäßigen Instandhaltung/ggf. Ersatz dieses Eigentums zahlt der Mieter eine Gemeinschaftspauschale.

5. Notruf

Es besteht die Möglichkeit einen Hausnotruf zu installieren. Die Kosten, die den monatlichen Eigenanteil von 5 Euro übersteigen, übernimmt die Pflegekasse. 

6. Vereinbarungen untereinander 

Für die Funktion einer Wohngruppe sind verbindliche Absprachen notwendig. Dazu bilden alle Mieter einer Wohngruppe jeweils eine Gemeinschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Die Mitgliedschaft in dieser Gemeinschaft ist Bestandteil des Mietverhältnisses und kostenfrei.
Die GbR der jeweiligen Wohngruppe dient dazu, untereinander Vereinbarungen zu treffen, die die Organisation und Koordination innerhalb einer Wohngruppe möglich machen. Dazu zählt u.a. auch die Verabredung zum "pooling" von Leistungen. 

Zusammenstellung der Kosten

Miete8,20 Euro pro Monat/Quadratmeter
Betriebskostenvorauszahlung2,50 Euro pro Monat/Quadratmeter
Schönheitsreparaturpauschale12,50 Euro pro Monat
Gemeinschaftspauschale32,50 Euro bzw. 39,60 Euro pro Monat

Beim Einzug in die Wohngruppe fällt eine Kaution in Höhe von 3 Kalt-Monatsmieten an.